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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der*die Schuldner*in seinen*ihren Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

Das Handels-, und Vereinsregister wird konzentriert beim Amtsgericht Ulm geführt. Dieses ist zu erreichen Montag - Freitag von 8:30 - 11:30 Uhr, Telefon (07 31) 189-2166 ,Fax: -2111 sowie -3025 und -3339.

Bezüglich Insolvenz, Privatinsolvenz sowie Zwangsversteigerungen wenden Sie sich bitte an das dafür zuständige Amtsgericht Göppingen, Telefon: (0 71 61) 63-0.

Für Grundbuchangelegenheiten ist das Grundbuchamt Ulm zuständig, Telefonische Auskünfte: Montag - Donnerstag von 09:00 - 11:00 Uhr, Telefon 0731 / 189-3400.

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