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Nachlassgericht

Informationen des Nachlassgerichts bei einem Sterbefall


Aufgaben
Das Amtsgericht Geislingen an der Steige - Nachlassgericht - ist unter anderem zuständig für die Verwahrung und Eröffnung von Testamente und Erbverträgen, Entgegennahme von Erklärungen zur Ausschlagung eines Erbes der Erbschaft, Erteilung von Erbscheinen, und weiteren Nachlassaufgaben. Daneben gehört auch die Bestellung eines Nachlasspflegers zum Aufgabengebiet des Nachlassgerichts. Ein Nachlasspfleger kann bestellt werden, soweit dies zur Sicherung und Erhaltung des Nachlasses und zur Ermittlung eines unbekannten Erben erforderlich ist.

Der Antrag muss bei einem Notar gestellt werden oder in einem Termin beim Nachlassgerichts gestellt werden. Wenden Sie sich daher bitte an einen Notar Ihrer Wahl. Sofern Sie den Erbscheins Antrag in einem Termin beim Nachlassgericht stellen möchten, laden Sie bitte den Vorbereitungsbogen herunter.

Den Antrag auf Inverwahrnahme eines Testaments in die besondere amtliche Verwahrung können Sie hier öffnen.

Nicht zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören:
die Ermittlung über die Zusammensetzung und Werthaltigkeit des Nachlasses
die Abwicklung des Nachlasses
die Beantwortung von Fragen zur Erfüllung von angeordneten Vermächtnissen und Auflagen
allgemeine Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Nachlassverfahren
Festsetzung und Auskünfte zur Erbschaftssteuer
 
Bekomme ich automatisch Post vom Nachlassgericht?
Nein.
Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ein notarielles Testament erstellt, einen Erbvertrag geschlossen hat oder ein handschriftliches Testament bei einem früheren staatlichen Notariat oder Amtsgericht verwahrt hat, erhält das Amtsgericht nach dem Todesfall hiervon automatisch Kenntnis.
In diesem Fall werden Testamente (Erbverträge) durch das Nachlassgericht eröffnet und der Inhalt den betroffenen Personen bekanntgegeben. Diese Eröffnung erfolgt schriftlich und ohne Termin. Für jede Eröffnung fällt in der Regel eine Gebühr von 100,- Euro an, die von den Erben zu tragen ist.
Liegt dem Nachlassgericht kein Testament (Erbvertrag) vor, erhalten Sie von uns keine Post.
In der Regel unterbleibt eine weitere Tätigkeit des Nachlassgerichts.
 
Zuständigkeit
Das Nachlassgericht Amtsgericht Geislingen an der Steige ist örtlich zuständig, wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk hatte.
Das Nachlassgericht Geislingen an der Steige ist insbesondere zuständig für Geislingen, Bad Überkingen, Drackenstein, Gruibingen, Hohenstadt, Mühlhausen, Wiesensteig, Deggingen, Bad Ditzenbach, Böhmenkirch, Kuchen, Gingen, Donzdorf, Süßen, Lauterstein und den jeweiligen Ortsteilen.
 
Ich bin Erbe geworden, will das aber nicht sein - Was kann ich tun?
Wer nicht Erbe sein will, kann das Erbe ausschlagen.
Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beträgt in der Regel 6 Wochen ab Kenntnis von der Erbenstellung.
Dies geschieht durch die Ausschlagungserklärung, die zwingend von einem Notar oder in einem persönlichen Termin beim Nachlassgericht erfolgen muss.
Vereinbaren Sie möglichst bald nach Kenntnis der Erbschaft einen Termin bei einem Notar Ihrer Wahl oder beim Nachlassgericht.
Bei einer Ausschlagung beim Notar muss diese innerhalb der 6-Wochenfrist beim Amtsgericht eingehen.
Auch für minderjährige Kinder kann die Erbschaft durch die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern bzw. den alleine Sorgeberechtigten) ausgeschlagen werden. Gegebenenfalls ist auch die Genehmigung des Amtsgerichts (Familiengericht) erforderlich. Auch hier gelten dieselben Frist- und Formerfordernisse.
 
Ich bin Erbe geworden - Welche Rechte und Pflichten habe ich?
Das Nachlassgericht berät nicht über Fragen des Erbrechts (z.B. Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder Vermächtnissen).
Einen ersten Überblick gibt Ihnen die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz „Erben und Vererben“, die über die Homepage www.bmjv.de, Publikationen, zugänglich ist.
 
Benötige ich immer einen Erbschein?
Hat der Verstorbene ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag errichtet und sind dort die Erben benannt, wird in der Regel kein Erbschein benötigt. In allen anderen Fällen wird ein Erbschein benötigt, wenn eine Änderung im Grundbuch erforderlich ist oder Banken und Versicherungen diesen zur Verfügung über das Vermögen des Verstorbenen verlangen.
 
Wie bekomme ich einen Erbschein?
Erben können beim Nachlassgericht die Erteilung eines Erbnachweises beantragen. Der Erbschein ist ein amtliches Dokument und beweist wer Erbe ist.
Im Verfahren müssen die Standesurkunden
(Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden oder Ihr Familienbuch) im Original vorgelegt werden.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt davon ab, ob die Erbenstellung auf die gesetzliche Erbfolge oder z.B. auf ein Testament oder einen Erbvertrag gestützt wird.
Der Erbschein muss nach Vorhandensein aller erforderlichen Dokumente in einem persönlichen Termin bei einem Notar oder beim Nachlassgericht beantragt werden.
 
Was kostet ein Erbschein?
Ein Erbschein verursacht Kosten. Beantragen Sie daher nur einen Erbschein, wenn Sie ihn für Banken, Versicherungen oder die Berichtigung des Grundbuchs benötigen. Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Wert des Nachlasse zum Todeszeitpunkt.
Beachten Sie, dass bei Berechnung des Nachlasswertes u.a. Beerdigungskosten nicht abzugsfähig sind.
 
Ich habe ein Testament gefunden - Was muss ich tun?
Jeder, der in den Besitz eines Testaments einer bereits verstorbenen Person gelangt, muss dieses im Original beim Amtsgericht abliefern.
Dabei ist unerheblich in welcher Sprache das Testament abgefasst ist oder welche Form das Testament hat.
 
Hinweis: Unter dem Begriff Testament versteht man jede Erklärung, wonach der Verstorbene sein Vermögen nach dem Tod regeln möchte.
 
Was passiert mit dem Testament?
Testamente werden durch das Nachlassgericht automatisch eröffnet und der Inhalt den betroffenen Personen schriftlich bekanntgegeben. Diese Eröffnung erfolgt ohne die Anwesenheit der Beteiligten.
Für jede Eröffnung fällt in der Regel eine Gebühr von 100,- Euro an, die von den Erben zu tragen ist.
 
Termine
Termine werden ausschließlich in laufenden Verfahren nach vorheriger Terminabsprache vergeben.
 
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorstehenden Antworten nur um allgemeine Hinweise handelt, die eine juristische Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenden Sie sich daher bei Fragen und Unklarheiten bitte an einen Rechtsanwalt. Eine rechtliche Beratung durch das Amtsgericht ist nicht möglich.

Kontaktdaten und Postanschrift


Gebäude:
Außenstelle des Amtsgerichts
- Nachlassabteilung -
Schubartstraße 17, 73312 Geislingen/Steige
Sprechzeiten:
Mo bis Fr. zwischen 09:00 Uhr und 11:00 Uhr + Mittwochs 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
(Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)
Tel.: 07331– 4549 - 719, - 733, - 734, -735 
Fax: +49 800 66449281427
Postanschrift:
Amtsgericht Geislingen
Schulstraße 17, 73312 Geislingen/Steige

Detaillierte Hinweise zu Nachlasssachen finden Sie hier.

Weitere Informationen:
www.notariatsreform.de

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