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Bereitschaftsdienst
Für den gesamten Landgerichtsbezirk Ulm, zu dem auch das Amtsgericht Geislingen gehört, ist ein einheitlicher Bereitschaftsdienst beim Amtsgericht Ulm eingerichtet.
Der Bereitschaftsdienst ist als Rufbereitschaft eingerichtet für die Zeit außerhalb der Dienstzeiten (Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr; Freitag 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr), sowie an dienstfreien Tagen.
Der Bereitschaftsdienst ist über das Polizeirevier Ulm (Tel.: 0731 188-0) erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2022 auch im Bereitschaftsdienst schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch die Rechtsanwaltschaft, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln sind. Nur wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorüber-gehende Unmöglichkeit ist mit der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen. Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag in Ihrem ERV- bzw. E-Akten-Programm als „Eilt“ kennzeichnen und auf die Verwendung der detaillierteren Auswahlmöglichkeiten, die dort ggf. zur Verfügung stehen, verzichten. Darüber hinaus kann es sich empfehlen, einen Antrag zusätzlich auch telefonisch anzukündigen.